Aristoteles
Nun sagen alle, dass die Musik zu den angenehmsten Genüssen gehöre […].
Aristoteles fährt fort:
„Alle unschädlichen Vergnügungen entsprechen nicht nur der Bestimmung des Menschen, sondern auch seiner Erholung. Da es sich aber selten trifft, dass die Menschen ihre Bestimmung erreichen, aber dagegen oft ausruhen und das Spiel herbeinehmen […] bloß des Vergnügens wegen, so dürfte es wohl zuträglich sein, seine Erholung in dem Genuss der Musik zu suchen. Es kommt auch vor, dass die Menschen ihr Lebensziel ins Spielen setzen […] sie halten den Genuss des Spielens für denselben wie denjenigen, der durch eine Tätigkeit hervorgerufen wird, die dem obersten Ziele des Handelns entspricht; denn das Lebensziel wird nicht um etwas, was erst ihm folgen soll, gewählt und ebenso wird der Genuss aus dem Spiel nicht wegen etwas gewählt, was ihm folgen soll, sondern wegen etwas, was vorhergegangen ist, wie Arbeit und Schmerzen. Dies kann man wohl als die wahre Ursache annehmen, weshalb die Menschen sich die Glückseligkeit durch diese Art von Genuss verschaffen wollen.“
Eine schwierige Stelle. Zunächst einmal behauptet Aristoteles, dass „Vergnügungen“, mithin die Erlangung von Lust und Freude, der Bestimmung des Menschen entspricht und ihm zur notwendigen Erholung dienen. Für die angenehmste dieser Genüsse werde die Musik gehalten. Die wahre Bestimmung und das „oberste Ziel des Handelns“, die „Glückseligkeit“, wird dadurch aber nicht erreicht. Vielmehr fliehen die Menschen zu bloßen Vergnügungen und Lustbefriedigungen („Spiele“), weil es ihnen nicht gelingt, ihre wahre Bestimmung zu erfüllen, nämlich ein vernünftiges, tugendhaftes und gutes Leben zu führen. Auch das gelingende Leben bringt viel Freude (Vergnügungen“), sogar die meiste, ist aber etwas anderes als sich möglichst viele lustvolle Vergnügungen zu verschaffen.
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